3224: Regulierung sozialer Medien

Twitter hat den Account von Donald Trump gesperrt. Das ist einerseits politisch hocherfreulich, andererseits verfassungspolitisch gefährlich. Denn die sozialen Medien dürfen nicht allein entscheiden, was zu sperren ist. Dazu bedarf es eines Gesetzes. Wie Angela Merkel es bereits angemerkt hat.

In der EU soll es den Digital Services Act (DSA) und den Digital Markets Act (DMA) geben. Das erste Gesetz regelt, wie sich Plattformen verhalten sollen, wenn auf ihren Seiten verbotene Inhalte geteilt werden. Das zweite betrifft die Wettbewerbschancen kleiner Firmen. Weil Portugal die Ratspräsidentschaft in der EU übernommen hat, betonte der portugiesische Wirtschaftsminister Pedro Siza Vieira: „Wenn wir jetzt keine Regeln finden, damit die digitalen Märkte sich entwickeln können, werden wir das bereuen.“

Fachleute glauben, dass dann, wenn es bereits Regulierungsgesetze gegeben hätte, kein Sturm auf das Kapitol möglich gewesen wäre. Die EU ist der Schmerzpunkt der Digitalkonzerne. Als Australien Google und Facebook regulieren wollte, drohten diese, sich aus dem Land zurückzuziehen. Das könnten sie sich bei der EU wegen deren wirtschaftlicher Größe gewiss nicht erlauben (Karoline Meta Beisel, Jannis Brühl, SZ 13.1.21).