3186: 2030: 65 Prozent Strom aus Sonne und Wind

Der Bundesrat hat die Veränderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Der Anteil des Stroms aus Sonne und Wind soll bis 2030 65 Prozent betragen. Dazu erhalten die Standortgemeinden künftig 0,2 Cent je eingespeister Kilowattstunde. Sie sollen auch stärker von der Gewerbesteuer profitieren. So könnte die Akzeptanz für neue Windkraftanalgen gesteigert werden. Solaranlagen zur Eigenversorgung mit weniger als 30 Kilowatt Leistung werden von der EEG-Umlage befreit (mas, FAZ 19.12.20).

Das geht in die richtige Richtung.