3105: Gefährder abschieben !

Kaum jemand versteht, dass ein Mensch, der dieses Land und seine Werte ablehnt, der den Dschihad propagiert und zum Märtyrer-Kampf gegen „Ungläubige“ aufruft, nicht abgeschoben wird. Der mutmaßliche Attentäter von Dresden kam im Oktober 2015 nach Deutschland, stellte im Mai 2016 einen Asylantrag und wurde als Kriegsflüchtling anerkannt. Hier verübte er zahlreiche Straftaten (u.a. Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Bedrohung usw.) und galt als „Gefährder“. Er informierte sich über Sprengstoffgürtel. Daraufhin verlor er seinen Status als Kriegsflüchtling und saß im Gefängnis. Angeblich stammt er aus Syrien. Dahin kann er nicht abgeschoben werden, weil es einen Abschiebestopp gibt (Philip Eppelsheim, FAS 25.10.20)

Das kann so nicht so bleiben.

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