3074: Regelung für Restitutionen

2017 hat der französische Präsident Emmanuel Macron versprochen, innerhalb von fünf Jahren „die Voraussetzungen für zeitweilige oder endgültige Restitutionen des afrikanischen Erbes an Afrika“ zu schaffen. Die Berliner Kunsthistorikerin Bénédicte Savoy und ihre Kollegin Felwine Sarr sind nach Afrika gereist und haben sich in einem Gutachten für großzügige Restitutionen ausgesprochen. Der Streit um Restitutionen hat sich beruhigt, seit kaum noch jemand sich dagegen ausspricht. Bund, Länder und Kommunen haben sich 2019 mit dem „Ersten Eckpunkten zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“ die Position von Savoy und Sarr zu eigen gemacht. Die Intransparenz der Museen soll beendet werden. Aber immer fehlen noch digitale Inventare.

Viele Fachleute finden, dass die Kolonialzeit andere Verfahren erfordert als das NS-Raubgut. Der Hamburger Kultursenator Carsten Brosda verweist auf das Hamburger Museum am Rothenbau. Es hat im Juni etliche Inventarlisten online gestellt. Das ändert leider nichts daran, dass manche Inventarlisten fehlerhaft, überholt und rassistisch sind. Manchmal denkt der deutsche Museums- und Wissenschaftsbtrieb noch zuerst an sich selbst. Trotzdem wird an einem Verfahren gearbeitet, mit dem ethnologische Museen ihre Bestände digital aufnehmen können. Wie das finanziert werden soll, ist noch unklar. „Die Politik beginnt zu verstehen, was für eine große, langfristige Aufgabe das ist. Es ist ein langer Weg, den man aber konsequent gehen muss.“ (Jörg Häntzschel, SZ 30.9.20)

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