3027: Presserat: taz-Kolumne verstößt nicht gegen Pressekodex.

Der Deutsche Presserat hat die Beschwerden gegen die taz-Kolumne von Hegameh Yaghoobifarrah „Abschaffung der Polizei: All cops are berufsunfähig.“ als unbegründet zurückgewiesen. Das Gedankenspiel der Autorin, der als geeigneter Ort für Ex-Polizisten nur die Mülldeponie einfällt, ist von der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) gedeckt.

Der Text verstößt nach Ansicht des Deutschen Presserats nicht gegen die Menschenwürde von Polizistinnen und Polizisten nach Ziffer 1 des Pressekodex, weil sich die Kritik auf die ganze Berufsgruppe und nicht auf Einzelpersonen bezieht. Die Wortwahl „Mülldeponie“ berührt aus Sicht des Presserats Geschmacksfragen. Die Interpretation einiger Beschwerdeführer, Polizisten würden mit Müll gleichgesetzt, ist aus Sicht des Gremiums nicht zwingend. 382 Beschwerden waren beim Presserat eingegangen (Deutscher Presserat 8.9.20).

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