2878: Antidiskriminierungsgesetz in Berlin

In Berlin haben SPD, Linke und Grüne ein Antidiskrimierungsgesetz (LADG) beschlossen:

„Kein Mensch darf im Rahmen öffentlich-rechtlichen Handelns, aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, einer rassistischen Zuschreibung, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der Sprache, der sexuellen und geschlechtlichen Identität sowie des sozialen Status diskriminiert werden.“

Das verstehen wir angesichts des Polizeiversagens in den USA besonders gut. Allerdings gibt es auch Kritik. Ihr Kern ist die sogenannte Vermutungsregelung, nach der ein Betroffener nicht beweisen muss, dass er diskriminiert worden ist. Vertreter der Sicherheitsbehörden sehen darin eine Beweislastumkehr. Dies betont insbesondere die Gewerkschaft der Polizei (GdP). (Jan Heidtmann, SZ 5.6.20)