1. Die letzte Namensrechts-Änderung hat es 1994 gegeben.
2. Bundesjustiz- und Bundesinnenministerium haben jetzt gemeinsam eine Initiative zur Verbesserung des Namensrechts gestartet. Die Praxis habe gezeigt, „dass das deutsche Namensrecht zu kompliziert, zu unübersichtlich und in Teilen sogar in sich widersprüchlich ist“.
3. 2018 wurde eine Expertenkommission gegründet, die jetzt Vorschläge gemacht hat.
4. „Als anerkennenswerter Grund für eine Namensänderung sollte .. allein der Wunsch des Namensträgers angesehen werden.“
5. Die Experten machen drei Einschränkungen: a) eine Namensänderung sollte nur einmal in zehn Jahren möglich sein, b) das Recht dazu sollten nur Personen über 16 Jahren haben, c) das öffentliche Interesse an der Beibehaltung des Namens dürfte nicht größer sein als der Änderungswunsch.
6. Personen, die in einem Schuldnerverzeichnis eingetragen sind, dürfen den Namen nicht frei ändern.
7. Das gegenwärtige Namensrecht würde „der Vielfalt individueller Lebensläufe“ nicht gerecht.
8. Doppelnamen sollten an die Kinder weitergegeben werden dürfen.
9. „Eltern ohne gemeinsamen Familiennamen sollen dem Kind einen aus ihren Namen zusammengefügten Doppelnamen erteilen“ können.
10. Weibliche Abwandlungen des Namens wie sie im Slawischen möglich sind (Sacharow/Sacharowa) sollten möglich sein.
11. Die beiden Ministerien möchten, dass ihre Vorschläge öffentlich diskutiert werden.
12. Die SPD befürwortet die Vorschläge. Die Union grundsätzlich auch. Sie möchte nur nicht, dass der Name beliebig oft aus beliebigem Grund gewechselt werden darf (Robert Rossmann, SZ 31.3.20).