2791: Freispruch Kardinal Pells beeinträchtigt Integrität der katholischen Kirche.

Der wegen sexuellen Missbrauchs verurteilte Kardinal George Pell ist vom Obersten Gericht Australiens freigesprochen worden. Es gebe begründete Zweifel an der Schuld des Angeklagten. Im März 2019 war Pell wegen Missbrauchs zweier Chorknaben in den Neunzigerjahren zu sechs Jahren Haft verurteilt worden (AP, SZ 8.4.20). 2014 war Pell zum Finanzchef des Vatikans und damit zur Nummer drei in der Macht-Hierarchie des Vatikans ernannt worden. Er ist der weltweit ranghöchste katholische Kleriker, der wegen Missbrauchsvorwürfen vor Gericht stand (Jan Bielicki, SZ 8.4.20).

Die Unschuldsvermutung gilt auch für George Pell. Dazu schreibt Andrea Bachsteien: „Und doch hinterlässt der Feispruch von Brisbane ein ungutes Gefühl, nicht nur weil Pell sich in seiner langen Kirchenkarriere immer wieder zumindest fragwürdig verhielt, wenn es um Missbrauch ging. Es ist tragisch, dass nun bei einem Verfahren in dieser sensiblen Materie offenbar in der Vorinstanz juristisch etwas geschlampt wurde – ob zu Pells Gunsten oder Ungunsten, ist dabei egal. Denn da noch nie ein so hoher Kirchenmann wegen sexueller Vergehen vor einem weltlichen Gericht stand, war der Prozess von besonderer Symbolik.“ (SZ 8.4.20)

Man merkt die Absicht und ist verstimmt.

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