2735: Moderate Erhöhung des Rundfunkbeitrags

Die KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk) schlägt eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags in der Zeit von 2021 bis 2024 um 86 Cent auf 18,36 Euro monatlich vor (1,2 Prozent). Die letzte Erhöhung gab es 2009. Abgesehen wird damit von einer Index-Lösung. Die vorgeschlagene Erhöhung bleibt weit hinter dem zurück, was jede Indexierung (Parallelisierung mit den Lebenshaltungskosten) gebracht hätte.

Die KEF wird von den 16 Bundesländern mit unabhängigen Experten besetzt. Sie überprüfen die Finanzen von ARD, ZDF und DRadio (Deutschland-Radio) alle zwei Jahre. Alle vier Jahre machen sie einen Vorschlag zur Höhe des Rundfunkbeitrags. 2015 senkte die KEF den Rundfunkbeitrag von 17,98 auf 17,50 Euro. Umstritten sind der Rundfunkbeitrag und seine Höhe besonders in den „neuen Bundesländern“ Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Sie machen uns ohnehin mehr Sorgen als andere Bundesländer. Das haben die Wahlen dort gerade gezeigt.

Die AfD lehnt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk grundsätzlich ab.

ARD-intern wurde bereits der Finanzausgleich geändert zugunsten von Radio Bremen und dem Saarländischen Rundfunk. Bis zum 12. März 2020 könnten die Ministerpräsidenten einen ersten Vorschlag für einen neuen Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag machen. Anschließend werden die Bundesländer informiert. Dort stimmen die Landtage ab. Von den Rundfunkanstalten werden vermutlich weitere Reformen verlangt (Claudia Tieschky, SZ 21.2.20).

Der Axel-Springer-Verlag (u.a. „Bild“-Zeitung) kämpft seit Jahrzehnten gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Von dort stammt der aktuelle Vorschlag, ARD und ZDF zu privatisieren (Jan Schnellenbach, Die Welt 22.2.20).

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