2518: „Kulturkampf“ der Neuen Rechten

An 40 Beispielen auf zwei ganzen Seiten demonstrieren Peter Laudenbach und John Goetz (SZ 28.8.19), dass die AfD zwar für manche Politikfelder noch kein Konzept hat (z.B. Rente), sich aber ganz einig ist im „Kulturkampf“, in der Abwehr „nicht identitätsstiftender“ Kultur. Davon sind betroffen Theater, Opern, Museen, Straßenkunst. Gegen viele geht die AfD mit Strafanzeigen, Störaktionen, Demonstrationen und Polemiken gegen „hohle Experimente und dümmliche Willkommenspropaganda“ vor. Dahinter steckt die Aversion gegen ein weltoffenes, liberales Kulturleben und der Versuch, Kunstinstitutionen zu diskreditieren.

Und, meine Damen und Herren, die neue Rechte darf ein eigenes Verständnis von Kultur in Deutschland entwickeln, sie darf sich einsetzen für „Identitätsstiftendes“, sie darf anderes ablehnen usw. Das tut sie auf legitime Weise, etwa in parlamentarischen Anfragen zur Finanzierung von Theatern. Dabei macht sie manchmal Stimmung gegen einzelne Künstler.

Allerdings nehmen die gewalttätigen Attacken auf Kultureinrichtungen ebenfalls zu. Die Neue Rechte hat die Kultur als ihr Kampffeld entdeckt. Und sie findet Gehör überwiegend bei denjenigen, die nicht so häufig in Opern, Theatern, Museen zu finden sind.

Dahinter steckt die Angst vor „Überfremdung“, dem Anderen, Unbekannten, Neuen, dem Experiment. Aber Angst ist bekanntlich nie ein guter Ratgeber. Ich gebe am Ende drei Beispiele:

1. Die AfD-Fraktion der Kasseler Stadtverordnetenversammlung stellt Strafanzeige wegen Veruntreuung und anderer Straftaten gegen die Leitung der documenta. Im August 2018 stellt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen ein.

2. Nachdem der am Mecklenburgischen Staatstheater Schwerin engagierte Schauspieler Robert Höller in einem Interview mit der „Schweriner Volkszeitung“ die „Angriffe der AfD auf Kultureinrichtungen“ als „gefährlich“ bezeichnet hatte, erklärte der Vorsitzende der AfD-Landtagsfraktion: „Dass ausgleichend zu avantgardistischen Aufführungen auch identitätsstiftende Stücke zur Besinnung auf die deutsche Leitkultur angeboten werden sollen, kann nicht verwerflich sein.“

3. Die AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag will sich gegen den Willen der Überlebendenverbände in den Stiftungsrat der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten einklagen. Die Stiftung ist u.a. für die KZ-Gedenkstätte Bergen-Belsen zuständig. Der Niedersächsische Staatsgerichtshof weist die Klage der AfD-Fraktion zurück.

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