2462: AfD mit begrenzter Kandidatenzahl in Sachsen

Die AfD kann zur Landtagswahl in Sachsen am 1. September nicht mit allen 61 Kandidaten der Landesliste antreten. Der Landeswahlausschuss erklärte in seiner Sitzung nur die ersten

18 Plätze

für gültig. Die Partei kann nur noch über Direktmandate in den 60 Wahlkreisen mit mehr Abgeordneten ins Parlament einziehen. Die AfD hatte bei einem ersten Listenparteitag Anfang Februar nur die Bewerber für die ersten 18 Plätze gewählt und dann im März – bei einem anderen Parteitag – die restlichen Kandidaten bestimmt.

Die AfD kündigte umgehend juristische Schritte an.

Nach den jüngsten Umfragen könnte die AfD etwa 30 Abgeordnete in den Landtag bringen. Die Partei will nun den Verlust der Listenplätze mittels einer Erststimmenkampagne durch Direktmandate ausgleichen (SZ 6./7.7.19).

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