2366: Cas: Urteil im Fall Caster Semenya

Im Fall der mehrfachen Leichtathletik-Olympiasiegerin und -Weltmeisterin Caster Semenya, Südafrika, hat der internationale Sportgerichtshof Cas sein Urteil gesprochen: Der Leichtathletik-Weltverband IAAF darf auf Laufstrecken zwischen 400 m und einer Meile (1609 m) eine Testosterongrenze festlegen für Frauen, die von der herkömmlichen Geschlechternorm abweichen und dadurch einen Leistungsvorteil haben. Dagegen hatte Semenya geklagt. Bereits nach ihrem ersten WM-Sieg 2009 in Berlin hatte sie für einige Jahre auf Geheiß des IAAF ihren natürlichen Testosteronwert auf einen weiblichen Wert reduzieren müssen.

Das Cas hält die IAAF-Regeln einerseits für diskriminierend, andererseits für „notwendig, angemessen und verhältnismäßig“, um die Rechtschaffenheit von Frauen-Wettbewerben zu gewährleisten. Im Prozess war unstrittig, dass im Sport zwischen Frauen und Männern klarer unterschieden werden muss als sonst. Eine Alternative wäre nur eine „offene Starterklasse“. Im Fall von Athletinnen wie Semenya fordert der internationale Sport nun, dass sie mittels Hormonpräparaten ihre naturgegebene Leistungsfähigkeit drosseln. Wenn der Sport auf Chancengleichheit pocht, braucht er eine einheitliche, harte Linie. Er dürfte im Grunde auch für Asthmatiker keine Ausnahmeregelung mehr zulassen. Asthmatiker müssten dann akzeptieren, dass ihnen Grenzen gesetzt sind. Von der Natur oder den Institutionen des Sports.

Seit den sechziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts hatte es Geschlechterkontrollen (Sextests) gegeben. Sie wirkten unmenschlich. Aber erst 2000 wurden die Reihenuntersuchungen abgeschafft. Bewirkt hatten diese an sich notwendigen Kontrollen nicht mehr Gerechtigkeit, sondern die Zerstörung von Karrieren. Manchmal blieb den Betroffenen nicht einmal die öffentliche Bloßstellung erspart. Jahrelang wurden Siegerlisten mit Sternchen geführt – Geschlechtsstatus zweifelhaft. Heute reichen Gene offenbar nicht mehr aus, um festzustellen, ob jemand Mann oder Frau ist. Auch das Testosteron entscheidet nicht allein. Ca. 0,5 Prozent der Weltbevölkerung lassen sich nicht nach dem biblischen Schema als weiblich oder männlich einordnen. Das Bundesverfassungsgericht hat 2017 eine drittes Geschlecht („divers“) anerkannt. Das „androgenitale Syndrom“ kann bei Frauen dazu führen, dass mehr männliche Hormone ausgeschüttet werden, obwohl der Chromosomensatz weiblich ist. Es gibt auch Varianten, die eine eindeutige Geschlechtszuordnung offen lassen (Joachim Mölter, SZ 2.5.19; Barbara Klimke, SZ 2.5.19).

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