2189: Streit über Pränataldiagnostik

Eine fraktionsübergreifende Abgeordnetengruppe im Deutschen Bundestag spricht sich gegen die Kostenübernahme von Trisomie-Bluttests aus. Gegenwärtig tragen die Krankenkassen für Frauen ab 35 Jahren oder, wenn der Verdacht auf einen Gendefekt besteht, die Kosten einer Fruchtwasseruntersuchung. Mit dem seit 2012 zugelassenen „nichtinvasiven Pränataltest“ auf Trisomie 21 soll das Risiko von Fehlgeburten gesenkt werden.

Unterstützung erhält die fraktionsübergreifende Abgeordnetengruppe von der katholischen Deutschen Bischofskonferenz. Diese lehnt ebenfalls die Aufnahme des Tests in den Leistungskatalog der Krankenkassen ab. Sie spricht ebenso wie viele Behindertenverbände von „erheblichen ethischen Bedenken“ und befürchtet einen weiteren Einzug eugenischen Denkens in die Gesellschaft.

Ganz anders der Vorsitzende des Bundestags-Gesundheitsausschusses, Erwin Rüddel (CDU). Er forderte die Krankenkasen auf, die Kosten für derartige Bluttests zu übernehmen, mit denen Schwangere herausfinden können, ob ihr Kind an Trisomie 21 leidet. Rüddel sagte, es gehe nicht an, dass die Krankenkassen bei einer Risikoschwangerschaft eine Fruchtwasseruntersuchung bezahlten, aber nicht den weniger gefährlichen Bluttest. „Wenn es in dieser Debatte eine ethische Frage gibt, dann diese, ob es zu rechtfertigen ist, finanziell schlechter gestellten Schwangeren ein größeres Risiko für eine Fehlgeburt zuzumuten als anderen Frauen. Ich meine nein.“ Für den privat zu bezahlenden Bluttest berechnen Gynäkologen 200 bis 400 Euro, er wird jedoch auch im Internet angeboten.

Die EKD legte ein Papier vor, das ebenso wie Rüddel für eine Kostenübernahme des Tests eintritt. Zusätzlich fordert die EKD eine kassenfinanzierte und umfassende Aufklärung über die Pränataldiagnostik (FAZ 3.11.18).

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