1946: Neuer Traditionserlass für die Bundeswehr

Die Bundeswehr bekommt einen neuen Traditionserlass. Der alte wurde zuletzt 1982 geändert. Mit dem neuen möchte Bundesverteidigungsministerin von der Leyen den Soldaten mehr „Handlungssicherheit“ geben. Er bezieht sich auf die „eigene, lange Geschichte“ der Bundeswehr. Sie habe sich durch „das Bewahren von Freiheit und Frieden im Kalten Krieg und das Eintreten für die deutsche Einheit“ bewährt.

Das vorliegende Dokument betont die „Einbindung in multinationale Strukturen und Verbände der Nato und der Europäischen Union“. Es bezieht sich eng auf das Grundgesetz. Die Reichswehr habe Verbrechen begangen, „die in ihrem Ausmaß, in ihrem Schrecken und im Grad ihrer staatlichen Organisation einzigartig in der Geschichte“ seien. Eine Benennung von Kasernen nach Wehrmachtsoffizieren komme daher prinzipiell nicht mehr in Frage. „Grundsätzlich“ sei die Aufnahme von NVA-Angehörigen in das Traditionsgut der Bundeswehr möglich (Mike Szymanski, SZ 23.2.18).

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