1842: Für ein Tempolimit auf Autobahnen: 130

Wir haben an den Sondierungen für Koalitionsverhandlungen gesehen, dass es für Einzelinteressenten sehr einfach ist, das Erreichte zu kritisieren und ihre Belange in den Vordergrund zu stellen: Klimaschützer, Steuerpolitiker, Versicherungsvereinfacher et alii. Das ist aber noch nicht das Ganze.

Ich füge noch eine Forderung hinzu: Ein Tempolimit von 130 Km/h auf Autobahnen.

Seit gut 25 Jahren bin ich regelmäßig jedes Jahr mit dem Auto in Belgien, Frankreich, der Schweiz und Italien unterwegs. Ein paar mal auch in Österreich. Überall gibt es ein Tempolimit (hauptsächlich auf Autobahnen). Und deswegen fährt man dort entspannter als in Deutschland. Das wollen wir auch.

Die Regierung des französischen Präsidenten Emmanuel Macron führt nun auf Landstraßen Tempo 80 statt bisher 90 ein. Begründung: man will weniger Verkehrstote. Da ruft die Autolobby in Deutschland gleich: Wir haben 2017 doch die wenigsten Verkehrstoten seit dem Krieg. Das stimmt. Aber es könnten noch weniger sein. Im Jahr 2016 kamen in Deutschland im Autoverkehr 1.853 Menschen ums Leben. Mehr als die Hälfte davon auf Landstraßen. Häufigste Ursache: überhöhte Geschwindigkeit. Mein Vorschlag für ein deutsches Tempolimit: Landstraßen 90, Autobahnen 130.

Das letzte Mal, dass ein deutscher Politiker den Vorschlag für ein Tempolimit auf Autobahnen machte, war es der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel 2013. Er wurde sogleich vom SPD-Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück zurückgepfiffen. Die Autolobby, die in Deutschland regelmäßig ein Tempolimit verhindert, besteht aus einem Kartell aus

Autoindustrie, Verbänden und politischen Lobbyisten.

Darunter sind die Dieselbetrüger. Für sie gilt das Motto „Freie Fahrt für freie Bürger.“ Das ist bei der Verkehrsdichte, die wir heute haben, lächerlich. Zudem hat unsere Freiheit nichts mit einem Recht auf grenzenloses Rasen zu tun. Außerdem gilt für viele Abschnitte auf Landstraßen und Autobahnen in Deutschland heute schon eine Geschwindigkeitsbegrenzung.

Aus Gründen der Sicherheit, des Lärmschutzes oder der Schadstoffverminderung.

Also: her mit Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Landstraßen (90) und Autobahnen (130). Sie werden unser Freiheitsgefühl nicht beeinträchtigen (Peter Fahrenholz, SZ 15.1.18).

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