1786: Hans-Jürgen Papier über NS-Raubkunst

Hans-Jürgen Papier war von 2002 bis 2010 Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Er hat in der Nachfolge Jutta Limbachs den Vorsitz der

Beratenden Kommission für die Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter

übernommen. Marcus Woeller hat ihn für die „Welt“ (9.12.17) interviewt.

Welt: Welchen besonderen Blick haben Sie als Hüter des Grundgesetzes auf den Umgang mit NS-Raubkunst?

Papier: Nach wie vor handelt es sich bei dem Thema NS-Raubkunst um eine nicht nur hochkomplexe, sondern auch sehr sensible Materie, sowohl unter politischem als auch moralisch-ethischem Gesichtspunkt. Ich sehe meine Aufgabe darin, zusammen mit den übrigen Mitgliedern der Beratenden Kommission faire und gerechte Lösungen zu finden und damit im Hinblick auf die NS-Raubkunst die Folgen der Terrorherrschaft des NS-Regimes und damit

des entsetzlichsten Unrechts,

das jeder Rechtsnatur entbehrte, auch nach Jahrzehnten so gut es geht wiedergutzumachen. Dies hat nicht allein nach den Maßstäben des geltenden Rechts, sondern auch nach denen der Moral und der Ethik zu erfolgen.

Welt: Zur Zeit wird die Gurlitt-Sammlung in Bern und Bonn ausgestellt. Hat dieser Fall Ihre Sicht auf Fragen von Restitution und Raubkunst verändert?

Papier: Der sogenannte Schwabinger Kunstfund hat in Deutschland zu einer weiteren Sensibilisierung im Umgang mit dem Thema NS-Raubkunst geführt. So wurde in dessen Folge von Bund, Ländern und Kommunen etwa das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste gegründet, die Beratende Kommission kann nun auch in den Fällen tätig werden, in denen auf beiden Seiten Private beteiligt sind.

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