4104: Strafprozesse sollen künftig mitgeschnitten werden.

Nach einem Referentenentwurf des Bundesjustizmninisteriums von Marco Buschmann (FDP) sollen Strafprozesse in Deutschland durch eine Veränderung der Strafprozessordnung künftig mit Mikrofon und Kamera mitgeschnitten werden. Ab 2030. Das gilt für Land- und Oberlandesgerichte. Bisher sind elektronische Mitschnitte in Strafprozessen nicht erlaubt (SZ 14.11.22).