Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichts Dresden gegen die ehemalige AfD-Vorsitzende Frauke Petry wegen fahrlässigen Falscheids aufgehoben. Damit ist sie rechtskräftig freigesprochen. Petry habe sich nicht wegen fahrlässigen Falscheids strafbar gemacht, da die eidliche Zeugenvernehmung der Angeklagten unzulässig war (epd, SZ 7.5.20).