Im September 2019 war die Klage der ehemaligen Bundeslandwirtschaftsministerin Renate Künast (Grüne) wegen 22 vermeintlich beleidigenden Kommentaren auf Facebook vom Berliner Landgericht abgewiesen worden. Danach durfte sie z.B. „Drecksfotze“ genannt werden. Nicht-Juristen erschloss sich diese Rechtsprechung gar nicht. Renate Künast hat nicht aufgegeben und dagegen Beschwerde eingelegt. Nun gelten sechs der 22 Kommentare doch als Beleidigungen. Aber Künast darf z.B. noch als „perverse Drecksau“, „altes grünes Dreckschwein“ oder als „gehirnamputiert“ bezeichnet werden. Nun muss das Kammergericht entscheiden, ob Facebook Künast in den noch fehlenden 16 Fällen die Namen der Nutzer nennen darf, damit sie gegen sie Strafantrag stellen darf.
Im Interview mit Detlef Esslinger (SZ 23.1.20) sagt Renate Künast dazu:
„Die Leute müssen lernen, wo die rote Linie ist, und der Staat muss sie zeigen. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass man im Netz folgenlos Beleidigung und Volksverhetzung betreiben kann. Der Brandenburger Kriminologe Thomas Rüdiger hat den Ausdruck ‚Broken Web‘ geprägt, analog zu den ‚Broken Windows‘ früher in der analogen Welt. Lässt man zerbrochene Fenster in einem Haus erst einmal zu, wird über kurz oder lang der ganze Stadtteil zerstört.“