Maike Kohl-Richter, die Witwe von Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU), hat im Streit mit dem Ghostwriter Heribert Schwan vor Gericht einen Teilerfolg erzielt. Der Autor darf zahlreiche weitere Textpassagen aus seinem 2014 erschienene Buch „Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle“ nicht mehr verbreiten. Das entschied das Kölner Landgericht. Nach Auffassung des Gerichts ging der 2017 verstorbene Helmut Kohl davon aus, dass Schwan seine Äußerungen vertraulich behandeln würde. In einem früheren Urteil hatte das Oberlandesgericht (OLG) Köln bereits in zweiter Instanz das Verbot von 116 Textstellen aus dem Buch bestätigt und „eine Fülle von Fehlzitaten und Kontextfälschungen“ kritisiert (dpa, SZ 12.12.19).