2601: Spahn will Therapie von Homosexualität verbieten.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der ein Verbot sogenannter Konversionstherapien gegen Homo- und Transsexualität zum Inhalt hat. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren sind solche Therapien grundsätzlich verboten, bei Erwachsenen werden sie unter Strafe gestellt, wenn diese durch Zwang, Täuschung oder Drohungen beeinflusst werden. Die Werbung für solche Therapien ist verboten wie deren Vermittlung. Spahn: „Homosexualität ist keine Krankheit und damit nicht therapiebedürftig.“

Allerdings sind Heilversuche auch zukünftig erlaubt, wenn der Therapeut nachweisen kann, dass sie im Sinn des Behandelten erfolgen und dieser umfassend über die Risiken aufgeklärt wurde. In einem Gutachten des Münchener Juristen Martin Burgi wird gezeigt, dass Konversionstherapien das Recht auf körperliche Unversehrtheit und das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung verletzen. Nachgewiesen sind „negative und schädliche Effekte solcher Behandlungen auf behandelte Personen wie auch Dritte“, die dadurch stigmatisiert und dikrimniert würden.

Der Gesetzentwirf ist mit dem Justiz- und dem Innenministerium abgestimmt. Nach Schätzungen werden in Deutschland jährlich ca. 1.000 Menschen mit dem Ziel behandelt, ihre sexuelle Orientierung zu verändern. Schwulen- und Transverbände kritisieren, Menschen würden so in die Depression oder gar in den Suizid getrieben.

Kommentar W.S.: Hier liegt Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) völlig richtig. Schwierigkeiten bekommt er damit in der Union und bei der AfD.

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