2479: Der Adel provoziert uns.

In einem Kommentar (FAS 21.7.19) führt Ralph Bollmann uns vor, dass einige einst regierende Adelsfamilien kürzlich mit der öffentlichen Hand um Eigentumsansprüche gestritten haben. Die sächsischen Wettiner, die badischen Markgrafen, die Reußen aus Gera und Greiz, die einstigen Großherzöge von Sachsen-Weimar und die Hohenzollern.

Mit der Weimarer Reichsverfassung vom August 1919 wurden die Standesvorrechte des Adels abgeschafft. Eine Mehrheit konnte sich allerdings nicht zu der weitergehenden Formulierung „Der Adel ist abgeschafft.“ durchringen. Auch der 1926 von der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) initiierte Volksentscheid zur Fürstenenteignung, um die regierenden Häuser „entschädigungslos zu enteignen“, scheiterte. Schade (W.S.)!

„Kommende Woche treffen sich wieder die Nachfahren von Kaiser Wilhelm II. mit Vertretern des Bundes, um über den Wunsch nach einem Wohnrecht im Potsdamer Schloss Cecilienhof und auf Herausgabe mobiler Kunstschätze zu beraten. Ihr Vorgehen gilt als besondere Provokation. Nicht nur weil sie zuletzt eine Liste mit Maximalforderungen vorlegten und den Anspruch erhoben, bei der Gestaltung eines staatlich finanzierten Museums mitreden zu dürfen. Sondern auch wegen der Rolle, die führende Vertreter der Familie bei der Entstehung des Ersten Weltkriegs und später für den Aufstieg des Nationalsozialismus spielten. Letzteres ist für die Ansprüche auch juristisch von Belang: Wer ‚dem nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub geleistet hat‘, geht bei der Entschädigung leer aus, was die Enteignungen in der Sowjetischen Besatzungszone betrifft.“

Das verbreitete Unbehagen hat damit zu tun, dass die Ansprüche der Fürstenfamilien auf den ersten Blick allen Prinzipien der bürgerlichen Leistungsgesellschaft widersprechen. Im Einzelfall lassen sich Erbansprüche und Erwerb durch eigenes Wirtschaften nicht immer klar auseinanderhalten. Besonders prekär erscheinen die Ansprüche der einstmals (bis 1918) in den 25 Bundesstaaten des deutschen Kaiserreichs regierenden Monarchen. Auch hier lassen sich privates und öffentliches Vermögen nicht immer trennscharf unterscheiden. Die Wiedervereinigung hat das Thema wiederaufleben lassen.

Empfehlung W.S.: Die Fürstenhäuser sollten sich stark mäßigen.

Natürlich sind die Hohenzollern weder für die Weltkrieg noch für den Nationalsozialismus noch für andere Übel der Moderne allein verantwortlich. Großkatastrophen des 20. Jahrhunderts einem einzelnen Milieu, einer Familie oder einem Individuum zuweisen zu wollen, ist analytisch grober Unfug.

Trotzdem sollten sich die adeligen Familien, die Ansprüche zu haben glauben, die Vorstellungen berücksichtigen, die in der Gesellschaft herrschen.

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