2111: Bundesverfassungsgericht stärkt Meinungsfreiheit.

Die Meinungsfreiheit war in unserer Verfassung schon immer wichtig. Sie gewinnt an Bedeutung angesichts der Netz-Kommunikation und wegen „Fakenews“. Das Bundesverfassungsgericht war seit eh und je ein verlässlicher Interpret der Meinungsfreiheit. Nun hat es seine Auffassung in zwei Entscheidungen präzisiert und dabei die Grenzen zwischen zulässiger Meinungsäußerung und strafbarer Volksverhetzung klargestellt.

1. Die Rechtsextremistin Ursula Haverbeck hatte Verfassungsbeschwerde eingelegt. Sie hatte den Holocaust mehrfach öffentlich geleugnet. Die Richter stellten klar, dass unwahre Tatsachenbehauptungen zur verfassungsrechtlich gewährleisteten Meinungsfreiheit nichts beitragen und insofern nicht geschützt werden. Insbesondere sei die Leugnung des Holocausts geeignet gewesen, den öffentlichen Frieden zu gefährden.

2. Anders bewerteten die Richter die Verurteilung eines Mannes, auf dessen Internetseite Kritik an der ersten Wehrmachtsausstellung geübt worden war und der den alliierten Siegermächten „Lügenpropaganda“ vorgeworfen hatte. Danach mangelte es der Verurteilung an tragfähigen Feststellungen zu einer Gefährdung des öffentlichen Friedens. Der alleinige Schutz vor einer „Vergiftung des geistigen Klimas“ rechtfertige keinen strafrechtlichen Eingriff.

Das Gericht stellte aber klar, dass die freiheitliche Ordnung des Grundgesetzes darauf setze, bewusst provozierenden Äußerungen in der öffentlichen Auseinandersetzung entgegenzutreten (FAZ 4.8.18).

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