1959: Freiheit, die ich meine.

Tim Reiss liefert uns in der „Zeit“ (28.3.18) ein Brevier über den Freiheitsbegriff:

1. Thomas Hobbes (1588-1679) verstand unter Freiheit Willkürfreiheit: Frei ist, wer tun kann, was er will, und daran von anderen nicht gehindert wird.

2. Das war für Immanuel Kant (1724-1804) unzureichend. Er nahm an, dass wir auch von innen und durch uns selbst unfrei sein können. Unfrei handelt danach auch, wer stets allen Eingebungen des Augenblicks folgt. Für Kant bestand Freiheit nicht nur in Willkürfreiheit, sondern als Autonomie oder Selbstgesetzgebung. Die höchste Form der Freiheit ist bei ihm ein Handeln nach solchen Regeln, von dem wir wollen können, dass sie allgemeines Gesetz wären. Der berühmte

kategorische Imperativ.

3. Der moderne Freiheitsbegriff ist ein dritter. Er zielt weder auf die bloße Abwesenheit äußerer Zwänge noch auf vernünftige Selbstgesetzgebung. Dieser individualistische Freiheitsbegriff fasst Freiheit als Selbstverwirklichung und Selbsterfüllung. Zum ersten Mal kam er vor im Liberalismus bei John Stuart Mill (1806-1873).

4. Heute nehmen wir an, dass wahre Freiheit durch die Internalisierung von Motiven beschädigt werden kann, die nicht zu dem passen, was uns eigentlich als Individuen ausmacht. Das beruht auf zwei Annahmen: dass es erstens einen Unterschied zwischen selbstbestimmten und frembestimmten Handlungen gibt, und zweitens auch einen Unterschied zwischen authentischen Wünschen und solchen, die uns von unserem „wahren Selbst“ entfremden.

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