Durch zahllose ins Blaue hinein gestellte Beweisanträge droht dem NSU-Prozess, dem wichtigsten Prozess der Bundesrepublik, Prozessverschleppung. Der Prozess ist im Stadium der Sabotage angekommen, die ihn kaputtzumachen droht. Das geht aus von den drei Verteidigern des Angeklagten Ralf Wohlleben, der dem mörderischen NSU-Trio die Tatwaffe beschafft haben soll. Wird einer ihrer Anträge abgelehnt, so stellen die Verteidiger sofort einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht. Dann muss der Prozess unterbrochen werden. Dann kommt ein neuer Antrag, dann wieder ein Befangenheitsantrag. Diese Verteidiger kämpfen mit den Mitteln des Rechtsstaats gegen den Rechtsstaat.
Das muss der Gesetzgeber künftig verhindern.
Solche Anwälte behindern andere Beteiligte an dem Prozess, welche die Aussicht haben, nach dem Prozess ein neues Leben anzufangen (Annette Ramelsberger, SZ 21.3.18).