1894: „Braune Hetze“ gegen Deniz Yücel

Im Bundestag hat die AfD beantragt, per Abstimmung die Bundesregierung aufzufordern, Äußerungen aus früheren Artikeln des Journalisten Deniz Yücel zu missbilligen. Der Korrespondent der „Welt“ (Springer Verlag) war in der vergangenen Woche aus türkischer Haft entlassen worden. Seither überzieht ihn die AfD mit rüden Attacken. Es begann mit einem Facebook-Eintrag der Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel. Sie schrieb, Yücel sei weder „Journalist noch Deutscher“. Bei der Vorstellung des AfD-Antrags im Bundestag nannte der parlamentarische Geschäftsführer Bernd Baumann Yücel einen „Hassprediger“.

Yücel hatte 2011 und 2012 zwei Satiren in der „taz“, seinem damaligen Arbeitgeber, veröffentlicht. Einmal über den „Bevölkerungsrückgang“ in Deutschland. Darin erkannte die AfD „extremen Deutschen-Hass“. Zum anderen hatte Yücel dem Buchautor Thilo Sarrazin einen Schlaganfall gewünscht. Sarrazin hatte dagegen mit Erfolg auf Unterlassung geklagt. Yücel nahm seine Formulierung in einer „Klarstellung“ zurück. Der AfD-Antrag ging nicht auf den satirischen Charakter der Publikationen ein.

In einer Kommentierung des AfD-Antrags äußerte die SPD-Fraktion, dass die AfD mit ihrem Antrag zeige, dass sie näher bei Putin und Erdogan stehe als auf dem Boden des Grundgesetzes. Die Missbilligung eines journalistischen Textes durch den Bundestag komme „staatlicher Zensur sehr nah“. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) warf der AfD Medienhetze vor. Es sei „geradezu absurd, dass die AfD den Bundestag als Bühne für ihr gestörtes Verhältnis zur Presse- und Meinungsfreiheit benutzen will“. Die AfD könne anscheinend nicht zwischen journalistischen Stilformen (Meldung, Bericht, Reportage, Kommentar, Glosse, Persiflage, Satire, Dokumentation usw.) unterscheiden. Linken-Chefin Katja Kipping sagte, die AfD wolle den Bundestag „für ihre braune Hetze“ gegen Yücel missbrauchen (Jens Schneider, SZ 23.2.18).

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