1790: Lohnlücke 6 Prozent

Das statistische Bundesamt hat festgestellt, dass die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen bei gleicher Tätigkeit durchschnittlich

6 Prozent

beträgt. Bald zeigt sich, ob das auch bei Unternehmen mit über 200 Mitarbeitern gilt. Denn ab 6. Januar 2018 können Frauen dort von ihrem Arbeitgeber Auskunft darüber verlangen, was eine anonymisierte Vergleichsgruppe von männlichen Kollegen für die gleiche Tätigkeit bekommt.

Wie üblich fürchten viele Ökonomen, dass sich zu viel Transparenz negativ auf den Betriebsfrieden auswirken könnte. Es überwögen negative Gefühle, egal ob das eigene Gehalt unter dem Vergleichswert liege oder nicht (FAS 10.12.17).

So war es schon immer. Wir aber sind für Gerechtigkeit und können darauf keine Rücksicht nehmen.

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