1735: Bedingungsloses Grundeinkommen – unsozial und zu teuer

Das bedingungslose Grundeinkommen ist beliebt. Wie viele simple Lösungsmuster, die so erscheinen, als ob mit einem Schlag dann alle Probleme gelöst wären. Christoph Butterwegge, Emeritus für Politikwissenschaft der Universität Köln (Linke), zeigt schlüssig, dass ein bedingungsloses Grundeinkommen unsozial und – vor allem – viel zu teuer wäre (SZ 11.10.17).

Statt wie im bestehenden Wohlfahrtsstaat nur jene Menschen durch eine spezielle Transferleistung wie das Arbeitslosengeld II aufzufangen, die weder über ein ausreichendes Erwerbseinkommen noch über Leistungsansprüche aus dem Versicherungssystem verfügen, sollen alle Bürger ohne Ansehen der Person, ohne Arbeitspflicht und ohne besonderen Nachweis in den Genuss einer Zuwendung gelangen, die zur Sicherung ihrer materiellen Existenz ausreicht. An die Stelle eines komplizierten Wohlfahrtsstaats, individuell geltend zu machender Ansprüche und behördlicher Kontrollen soll ein Universaltransfer treten.

Das würde den Wohlfahrtsstaat in seiner ganzen Struktur zerstören. Der Wohlfahrtsstaat gründet seit Bismarck auf einer Sozialversicherung, die in unterschiedlichen Lebensbereichen auftretenden Standardrisiken

Krankheit, Alter, Invalidität, Arbeitslosigkeit und Pflegebedürftigkeit

kollektiv absichert, sofern entsprechende Beiträge entrichtet wurden. Nur wenn dies nicht der Fall ist oder der Leistungsanspruch bei längerer Arbeitslosigkeit endet, muss man auf steuerfinanzierte Leistungen zurückgreifen, die bedarfsabhängig – also nur nach Prüfung der Einkommensverhältnisse – gezahlt werden.

„Selbst ein reiches Land wie die Bundesrepublik kann sich nicht beides zugleich leisten, die Sozialversicherung mit einem Beitragsvolumen von gut 600 Milliarden Euro und außerdem ein Grundeinkommen, das die öffentlichen Haushalte erheblich mehr Geld kosten würde, als Bund, Länder und Gemeinden heute an Steuern einnehmen. Im Haushaltsjahr 2016 waren das knapp 650 Milliarden Euro.“

Unberücksichtigt lässt das Grundeinkommen die Lebensumstände der Individuen. Alle erhalten den gleichen Geldbetrag, unabhängig davon, ob sie ihn brauchen oder nicht. Der Spezialbedarf vieler Menschen, etwa von Schwerstbehinderten, die teure Geräte oder eine Vollassistenz brauchen, werden missachtet. Eine Sozialpolitik nach dem Gießkannenprinzip widerspricht dem vorherrschenden Gerechtigkeitsverständnis. Dies strebt nach

Bedarfsgerechtigkeit,

Leistungsgerechtigkeit und

Verteilungsgerechtigkeit.

Das bedingungslose Grundeinkommen ist in Wirklichkeit elitär, weil es nach dem Lebensentwurf eines Lottogewinners oder reichen Müßiggängers konstruiert wurde. An der sozialen Ungleichheit würde es nichts Wesentliches ändern. „Weil das Grundeinkommen den Menschen schon aus Kostengründen höchstens eine spartanische Lebensführung ermöglicht, ihr Existenzminimum aber auf einem Minimalniveau durch den Staat gesichert wird, könnten dessen Bürger auch schlechter entlohnte Jobs annehmen, ohne darben zu müssen.“ Das würde den Interessen des Kapitals entsprechen. Der Niedriglohnsektor würde noch größer als heute.

One Response to “1735: Bedingungsloses Grundeinkommen – unsozial und zu teuer”

  1. Haddinga sagt:

    Eigentlich schade: Im ersten Absatz wird angekündigt, dass ein Emeritus (also Transferempfänger) im Folgenden „schlüssig“ etwas über das bedingunsvolle Grundeinkommen „zeigt“. Nun erwartet man Zugewinn an Erkenntnis aber in den folgeneden Absätzen wird dann leider nur noch gepöbelt über die Zerstörung des Wohlfahrtstaates, Gießkannenprinzip, Lebensentwürfe von Lottogewinnern und reichen Müßiggängern und die Interessen des Kapitals. Schlüssige Argumente fehlen völlig. Es wird nicht erkannt, dass das bedingungslose Grundeinkommen die staatliche soziale Absicherung ersetzt, dass zusätzlich eine Kranken- und Pflegeversicherung dazu gehört, dass die ehemaligen DDR-Bürger nicht in unsere Rentenversicherung einbezahlten und dennoch Rente beziehen, steuerfinanziert, und warum die Sozialhilfeempfänger von z.B. München immer noch in München untergebracht werden müssen, während die Polizeibeamten und Lehrer dort die Wohnung nicht bezahlen können. Das sähe mit dem bedingungslosen Grundeinkommen ganz anders aus.

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