Auf Facebook hatte ein „Andreas Blodau“ über die Grünen-Politikerin Renate Künast geschrieben: „Man sollte dich köpfen.“. Daraufhin hatte Frau Künast, die Vorsitzende des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags, Anzeige erstattet. Das könne „nicht ernsthaft als politische Auseinandersetzung bezeichnet werden“.
Von der Staatsanwaltschaft Berlin wurde danach kein Verfahren eröffnet. Zumal Facebook als in Irland ansässige Firma auf das Auskunftsersuchen nicht reagiert habe. Ein „strafrechtlich relevantes Verhalten des beziehungsweise der unbekannten Tatverdächtigen“ lasse sich nicht hinreichend belegen. Zwar sei die in Rede stehende Äußerung abstoßend, sie lasse aber nicht erkennen, „dass ihr ehrbeeinträchtigender Charakter von vornherein außerhalb jedes in einer Sachauseinadersetzung wurzelnden Verwendungskontextes stand“ (PRA, SZ 12.9.17).
Heribert Prantl schreibt dazu in seinem Kommentar (SZ 12.9.17): „Wenn eine Hasstirade keine Beleidingung ist oder die von Alexander Gauland geforderte ‚Entsorgung‘ der SPD-Politikerin Özuguz keine Volksverhetzung – was soll dann bitte noch eine Beleidigung oder Volksverhetzung sein? Eine Staatsanwaltschaft, die solche Tiraden zulässt, stellt nicht nur die Beleidiger straflos, sondern auch die Politiker rechtlos. Politiker sind nicht die Hausschweine der Demokratie, denen man jeden Dreck in den Kübel schütten kann. Das Internet überschwemmt die Gesellschaft mit Beschimpfungen und Bedrohungen, übler Nachrede und Gehässigkeit. Und was tut die Staatsanwaltschaft? Sie macht die Schleusen nicht zu, sondern weit auf. Sie tut in Einstellungsverfügungen so, als müsse man sich an allen Unflat gewöhnen. Das ist nicht nur bedenklich, das ist gefährlich.“
Für Heribert Prantl leistet die Staatsanwaltschaft Berlin Beihilfe zur Primitivierung der gesellschaftlichen Auseinandersetzung. Sie habe sich fälschlicherweise auf das Bundesverfassungsgericht berufen, das zuletzt in zwei Entscheidungen strengere Maßstäbe als bisher an die strafbare
Schmähkritik
angelegt habe. Dabei ging es um den Begriff „durchgeknallt“. Zwischen „durchgeknallt“ und „köpfen“ bestehe ein großer Unterschied.
Nach Paragraf 170 der Strafprozessordnung wird ein Ermittlungsverfahren eingestellt, wenn kein „hinreichender Tatverdacht“ besteht. Heribert Prantl hat den Verdacht, dass die Staatsanwaltschaft einfach zu bequem ist, „sich gegen eine Flut von Bösartigkeit, Gemeinheit und Hass zu stellen. Aber: Faulheit ist kein Grund dafür, Strafverfahren einzustellen.“
Wir dürfen uns von den rassistischen Kreisen, die uns mit „köpfen“, „entsorgen“ und „kulturfremden Völkern“ kommen, nicht ins Bockshorn jagen lassen. Scharfe politische Auseinandersetzung ja, Beleidigung nein.