1625: „Bild“ veröffentlicht Täterfotos.

Die meisten von uns lesen die „Bild“-Zeitung gar nicht. Deswegen können sie nicht wissen, dass die „Bild“-Zeitung am 10.7.17 fünf Täterfotos aus dem Kreis des kriminellen Mobs bei den Hamburger Krawallen vom Wochenende veröffentlicht hat. Prompt sind beim

Deutschen Presserat,

dem Selbstkontrollorgan der deutschen Medien, bereits zwei Beschwerden darüber eingegangen. Grundsätzlich gelten in Deutschland im Blick auf die Persönlichkeitsrechte strenge Regeln für öffentliche Fahndungsaufrufe. Es muss um „nicht unerhebliche Straftaten“ gehen.

Ein Richter entscheidet.

Bei der ZDF-Sendung „Aktenzeichen xy – ungelöst“ werden nur solche Täter gesucht, für die ein richterlicher Beschluss zugrundeliegt.

Die linken Chaoten sollten einmal überlegen, was so viel Rechtsstaatlichkeit für die Menschen bringt. In Russland, China, Indien, Brasilien etc. gibt es das nicht. Viele dieser Staaten sind Mitglieder der Vereinten Nationen (UN).

Den „Bild“-Aufruf hatte die Polizeigewerkschaft auf Twitter weiterverbreitet. Die Polizei dagegen bekundete, damit nichts zu tun zu haben. Die Sprecherin des Deutschen Presserats sagte: „Wir halten die Berichterstattung aber durchaus für diskussionswürdig.“ „Bild“-Chef Julian Reichelt erklärte auf Facebook, wenn einer der Gezeigten auf sein Recht am eigenen Bild pochen wolle, könne er sich gerne an die Rechtsabteilung wenden. Die Zeitung werde die Daten aber nicht vertraulich behandeln, sondern der Polizei übergeben (SZ 11.7.17).

In diesem Fall habe ich Verständis für die „Bild“-Zeitung.

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