1511: Nationalität nennen bei begründetem öffentlichen Interesse

Der seit 1956 existierende Deutsche Presserat ist die staatsunabhängige Vertretung von Verlegern (Zeitschriften, Zeitungen) und Journalistenverbänden (innerhalb des DGB, DJV). Er soll über Verfehlungen im Journalismus entscheiden. Jeder von uns kann sich mit einer Beschwerde an den Deutschen Presserat wenden. Der spricht in einigen Fällen

Rügen

aus. Am meisten gerügt bisher: Die „Bild“-Zeitung.

Seit 1973 operiert der Deutsche Presserat mit einem (in der Zwischenzeit mehrmals geänderten) Pressecodex, in dem richtiges und falsches journalistisches Verhalten aufgeschrieben sind. Dieser Codex bildet die Grundlage für die Entscheidungen des Presserats.

Durch die Übergriffe in der

Kölner Silvesternacht 2015

ist eine Bestimmung geändert worden. Es hieß bisher nämlich, dass bei Straftaten die Herkunft oder Religion des Tatverdächtigen nur genannt werden durfte, wenn „für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht“. Die Nichtnennung war die Regel, Ausnahmen mussten begründet werden. Daran war nach der Kölner Silvesternacht 2015 Kritik laut geworden. War es nicht schlimmer, wenn Leser oder Rezipienten das Gefühl hatten, ihnen werde etwas verschwiegen. Der Chef von ARD-Aktuell beim NDR, Kai Gniffke, formulierte: „Was nützt uns regelkonformer Journalismus, wenn uns keiner mehr glaubt.“

Nun heißt es in Ziffer 12,1 des Pressecodex: Künftig sei „bei der Berichterstattung über Straftaten darauf zu achten, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt. Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes

öffentliches Interesse.“

(Karoline Meta Beisel, SZ 23.3.17)

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