Das Verwaltungsgericht Augsburg hat im Fall der Rechtsreferendarin Aquilah Sandhu entschieden, dass für ein Kopftuchverbot keine Verordnung reicht, sondern dass es dafür eines Gesetzes bedarf. Das gibt es in Bayern aber nicht (Dunja Ramadan, SZ 1.7.16).
In seinem Kommentar schreibt Matthias Drobinski (SZ 1.7.16):
„Der Andersgläubige und Andersdenkende ist ja immer eine Zumutung: Wieso teilt der nicht, wovon ich überzeugt bin? Religionfreiheit bedeutet aber, dies auszuhalten – und anderen den eigenen (Un-)Glauben zumuten zu dürfen. Die Christen, Juden und Konfessionsfreien müssen ertragen, dass muslimische Frauen sich entscheiden, ein Kopftuch zu tragen, auch in der Schule oder im Gericht. Die Muslime wiederum müssen aushalten, dass es Menschen gibt, die dieses Kopftuch für ein Symbol der Unfreiheit halten, und nicht jede Religionskritik als islamfeindlich ansehen.
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Die Vorstellung ist verlockend, dass die Glaubensfreiheit ohne solche Zumutungen zu haben wäre. Aber das ist eine Illusion. Sie lebt in den Spuren der 80er- und 90er-Jahre, als man gern übers Gemeinsame der Religionen sprach und das Schwierige ausklammerte. Sie lebt in der Vorstellung, die Auseinandersetzung wäre weg, wenn man alle Religionen aus dem öffentlichen Raum verbannte; das Berliner Neutralitätsgesetz, das alle religiösen Symbole an Schulen verbietet, ist ein Beispiel dafür. Und diese Vorstellung lebt im Programm der AfD, das den Islam zu einer Religion minderen Rechts machen will – als könnte man so eine konfliktfreie, homogene Gesellschaft formen.
Dabei hilft nur, miteinander leben zu lernen.
Das geht übrigens am besten, wenn man auch die eigene Kultur kennt.
Denn wer sich seiner sicher ist, kann gelassen fragen: Eine Referendarin mit guten Noten will ein Kopftuch tragen – gibt es sonst keine Probleme auf der Welt?“