Georg Baselitz
kündigt an, er werde die Werke, die er der Münchener Pinakothek der Moderne, dem Dresdener Albertinum und den Kunstsammlungen Chemnitz geliehen habe, zurückfordern. Der Grund dafür sei die geplante Reform des Kulturschutzgesetzes. Kurz darauf meldet sich
Gerhard Richter.
Er werde es genauso machen wie Baselitz. „Die Bilder aus den Museen holen und verkloppen.“
Der Reformentwurf aus dem Haus von Kulturstaatsministerin Monika Grütters sieht verschiedene Methoden vor, Kunstwerke als „nationales Kulturgut“ zu klassifizieren und mit einem Ausfuhrverbot zu belegen. Werke, die in diesen Verzeichnissen stehen, dürfen verkauft werden, aber nur im Inland und dann vermutlich zu Preisen, die weit unter Weltmarktniveau liegen.
Da protestiert natürlich der Kunsthandel.
Unstrittig ist, dass die illegale Einfuhr von antiken Gegenständen endlich gestoppt werden muss. Künftig muss bei der Einfuhr nach Deutschland eine Exportgenehmigung vorgelegt werden. Zu lange hatte sich Deutschland durch laxe Gesetz als Drehscheibe für den Antikenhandel angeboten. Und das, obwohl viele dieser Werke illegal ausgegraben werden und Gangstern und Terroristen als Geldquelle dienen.
Der Gesetzentwurf verschärft die Bestimmungen dafür, was schützenswert ist. Auch Exporte in EU-Länder sind genehmigungspflichtig, wenn die Werke einen bestimmten Wert und ein bestimmtes Alter überschreiten. Es gibt Begriffe wie „national wertvolles Kulturgut“ oder „besonders bedeutendes Kunstwerk“. Aber was ist „besonders bedeutend“? Es ist wohl notwendig, eine begrenzte Zahl herausragender Werke vor den immer stärker werdenden Marktkräften abzuzuschirmen. Das tut die UNESCO mit ihrer Weltkulturerbe-Liste (Jörg Häntzschel SZ 15.7.15).