1. Ein Gruppe von ungefähr 50 Bundestagsabgeordneten von CDU, SPD, Grünen und Linken wirbt für einen Verbotsantrag der AfD beim Bundesverfassungsgericht.
2. Das geht nur, wenn sich bei einer Abstimmung im Bundestag eine Mehrheit dafür ausspricht.
3. Gründe für den geplanten Antrag sind etwa das Verhalten der AfD gegenüber Journalisten.
4. Von den Richterinnen und Richtern in Karlsruhe müssten sich zwei Drittel, also sechs von acht, einig sein.
5. Es ist schon sehr viel Material über die AfD gesammelt und protokolliert worden. Aber ob das reicht, weiß man vorher nie.
6. Das Verbotsverfahren gegen die NPD hat vier Jahre, von 2013 bis 2017, gedauert.
7. Vielleicht reichen diesmal zwei Jahre.
8. Das Bundesverfassungsgericht hat schon 1952 im SRP-Verbotsverfahren gezeigt, dass es nicht darauf ankommt, wieviel Zuspruch die in Rede stehende Partei hat.
9. Bei einem Verbot flögen die einschlägigen Abgeordneten sofort aus dem Bundestag und allen Landtagen, in denen sie vertreten sind.
10. Das Parteivermögen würde eingezogen.
11. Die 1956 verbotene KPD erhielt 1968 eine Nachfolgerin in der DkP, die bis heute existiert.
12. Das Bundesverfassungsgericht hat die Möglichkeit, nur einzelne Teile der AfD zu verbieten.
13. Würde der Verbotsantrag abgelehnt, bliebe juristisch die Lage so, wie sie jetzt ist (Ronen Steinke, SZ 14.10.24).