Die palästinensische Schriftstellerin (mit israelischem Pass) Adania Shibli hat einen Preis auf der Frankfurter Buchmesse für ihren Roman „Eine Nebensache“ doch nicht bekommen. In der „taz“ war vorher ein für sie sehr kritischer Artikel erschienen. Darin wurde sie u.a. als „engagierte BDS-Aktivistin“ bezeichnet. Nach einer Klage von Shibli hat das Landgericht Hamburg beide Äußerungen als vom Recht auf freie Meinungsäüßerung gedeckt bezeichnet. In dem Satz „In diesem Kurzroman sind alle Israelis anonyme Vergewaltiger und Killer, die Palästinenser hingegen Opfer“ werde laut Hamburger Gericht vom Durchschnittsleser als „zuspitzende Wertung des Inhalts des Buches“ betrachtet. Diese Annahme ist möglicherweise gewagt (Felix Stephan, SZ 28.11.23).
Shibli hatte außerdem vor 16 Jahren einen offenen Brief des BDS unterschrieben. Wenn das genügt, um sich gerichtsfest als BDS-Aktivistin bezeichnen lassen zu müssen, dann wären davon auch die anderen Unterzeichner
Michael Ondaatje, Arundhati Roy, Angela Davies, A.L. Kennedy und der Literaturnobelpreisträger J.M Coetzee u.a.
betroffen. Damit wären sie vom deutschen Kulturbetrieb weithin ausgeschlossen. Tatsächlich haben der Deutsche Bundestag, die „taz“ und das Hamburger Landgericht solche Äußerungen als sanktionswürdigen Antisemitismus wahrgenommen. Ein Votum für die Meinungsäußerungsfreiheit.