4573: Kein Recht auf tödliches Arzneimittel

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass schwerkranke Menschen kein Recht haben, vom Staat Zugang zum Selbsttötungsmittel Natrium-Pentobarbital zu erhalten. Wer sein Leben beenden wolle, habe dafür noch andere Mittel. Dem Recht des Einzelnen auf selbstbestimmten Tod stünden wichtige Geminwohlbelange gegenüber (SZ 8.11.23).

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