4475: Bischof zu Schmerzensgeld verurteilt

Der Trierer Bischof Stephan Ackermann ist vom Arbeitsgericht Trier zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro verurteilt worden. Er hatte in einer Videokonferenz im März 2022 den Klarnamen einer wegen Missbrauchs traumatisierten Angestellten des Bistums Trier genannt. Damit seien ihre Persönlichkeitsrechte verletzt worden. Das Bistum Trier teilte mit, dass Bischof Ackermann den Betrag zahlen werde. Eine gütliche Einigung im Vorfeld der Entscheidung war gescheitert (SZ 7.9.23).

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