Die SPD-Bundessschiedskommission hat entschieden, dass Gerhard Schröder, der ehemalige Bundeskanzler, in der Partei bleiben darf, obwohl er für Wladimir Putin und russische Energiekonzerne lobbyiert. Er habe sich keines Verstoßes gegen die Parteiordnung schuldig gemacht. Schröder ist seit 1963 in der SPD. Er habe keinen Angriffskrieg gefordert und Putin in seinem Handeln nicht bestärkt. Als Aufsichtsratschef habe er keinen Einfluss auf das operative Geschäft gehabt. Die Nordstream-Pipelines sind außer Betrieb. Es wird deutlich, dass die rechtlichen Hürden für einen Parteiausschluss bei der SPD hoch sind. Das hat schon der Fall Sarrazin gezeigt (Georg Ismar, SZ 16.5.23).