4185: Das Recht der Frauen

Ziel eines Schwangerschaftsabbruchs ist es, die Entscheidung einer Frau über ein lebensbestimmendes Ereignis zu respektieren und ihr zu helfen. Zumal ein anderes Leben betroffen ist, das nicht gefragt wird und auch nicht gefragt werden kann. Nach § 218 Strafgesetzbuch ist eine Abtreibung grundsätzlich verboten und nur bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen straffrei (am wichtigsten ist die erforderliche Beratung). Dabei gehört die Abtreibung zu den ältesten Eingriffen in der Medizin.

Trotz Aufklärung und der breiten Verfügbarkeit von Verhütungsmitteln werden in Deutschland pro Jahr etwa 100.000 Abtreibungen vorgenommen. Erst mit der Abschaffung des § 119 a Strafgesetzbuch, der Werbung für Abtreibung verbot, hat die Bundesregierung 2019 beschlossen, eine Leitlinie für Abtreibungen zu erstellen. „Frauen haben ein Recht auf reproduktive Selbstbestimmung und damit auch auf Abtreibung.“ Sie sollte regelmäßig aktualisiert werden. „Das wird hoffentlich dazu beitragen, dass sich wieder mehr Ärztinnen und Ärzte trauen, diesen Eingriff vorzunehmen.“ Bisher gibt es immer noch zu wenig Forschung zum Thema (Christina Berndt, SZ 3o.1.23).

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