1. Eine Parlamentariergruppe um die Grünen-Abgeordneten Renate Künast und Katja Keul stellt einen neuen Vorschlag für assistierte Sterbehilfe vor. Danach kann der assistierte Suizid angestrebt werden wegen einer schweren Krankheit oder „aus anderen Gründen“. „Im ersteren Fall soll der Ärzteschaft bei der Prüfung, ob das Hilfsmittel zur Verfügung gestellt wird, eine entscheidende Rolle zukommen.“ Zu den Anforderungen gehört eine schriftliche Dokumentation, dass der Sterbewunsch auf freiem Willen beruht und dauerhaft ist. Sterbewillige müssen von einer unabhängigen Beratungsstelle zweimal im Abstand von mindestens zwei und höchstens zwölf Monaten beraten werden. Neben mehreren Grünen-Politikerinnen und -Politikern unterstützen die SPD-Politikerin Nina Scheer und die Linken-Angeordnete Cornelia Möhring den Antrag. Grüne Rechtspolitiker betonen, dass die Entscheidungen des Einzelnen derart vielfältig sein könnten, dass Staat und Gesellschaft diese unabhängig von Wertvorstellungen, religiösen Geboten und gesellschaftlichen Leitbildern zu respektieren hätten. „All das findet bereits statt. Unsere Aufgabe ist es daher, diese Vorgänge aus dem Klandestinen herauszuholen und klar zu regeln.“
2. Eine weitere Parlamentariergruppe um die FDP-Abgeordnete Katrin Helling-Plahr legt demnächst ebenfalls einen Entwurf vor. Zu den Befürwortern gehörte ursprünglich auch der gegenwärtige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), der nun als Minister nicht mehr dabei ist.
3. Eine dritte Parlamentariergruppe aus Abgeordneten von SPD, FDP, Grünen, Union und Linken bremst eher. Danach bleibt assistierter Suizid strafbar, kann aber unter engen Bestimmungen straflos bleiben. Die Abgeordneten befürchten eine „gefährliche Schieflage“, sollte der Zugang zu assistiertem Suizid leichter sein als zu palliativer Versorgung und Psychotherapie (Annette Zoch, SZ 7.3.22).