3127: FU hat Recht im Fall Franziska Giffey (SPD).

Nach einem Gutachten des emeritierten Rechtswissenschaftlers Ulrich Battis hat die FU Recht bei der Erteilung einer Rüge an die Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD). Diese hatte 2010 in Politikwissenschaft promoviert mit der Arbeit „Europas Weg zum Bürger“. Darin hatte die Internetplattform Vroniplag zahlreiche Stellen identifiziert, an denen Giffey unsauber zitiert hatte. Eine FU-Untersuchungskommission bestätigte diese Vorwürfe und stellte ein „sanktionswürdiges wissenschaftliches Fehlverhalten“ fest, empfahl aber, es bei einer Rüge zu belassen. Genau diese sprach die FU aus, beließ Frau Giffey aber ihren Doktortitel.

Wie zunächst zwei Gutachten (wissenschaftlicher Dienst des Berliner Abgeordnetenhauses/ Prof. Dr. Klaus Ferdinand Gärditz) feststellten, war dies unzulässig, weil das Berliner Hochschulgesetz eine Rüge nicht vorsieht. Ulrich Battis konstatiert, dass eine Rüge nicht ausdrücklich im Gesetz geregelt sei, aber möglich. Es handle sich um eine „klassische Minusmaßnahme“, wie sie das Versammlungsrecht kenne. Ein solches Vorgehen hält Battis in der Wissenschaft für geradezu „wünschenswert“. In mehreren Fällen sind Mängel in den Dissertationen prominenter Politiker festgestellt worden, die für eine Aberkennung des Doktortitels nicht hingereicht haben. So etwa beim gegenwärtigen Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier. Ob Franziska Giffey (SPD) allerdings ihren Doktortitel behalten darf, ist ungewiss. Die FU teilte mit, dass sie sich „zeitnah eingehend“ mit dem Battis-Gutachten befassen werde (Paul Munzinger, SZ 6.11.20).

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