1. Die ZDF-Journalistin Birte Meier, 49, kämpft seit fünf Jahren darum, dass ihr das gleiche Gehalt zusteht wie den Männern aus ihrer Redaktion.
2. Das Bundesarbeitsgericht hat kürzlich entschieden, dass Frau Meier das Entgelttransparenzgesetz in Anspruch nehmen kann, das in größeren Betrieben Auskunft über die Gehälter der Kollegen ermöglicht.
3. Die Journalistin ist beim ZDF „fest/frei“, also arbeitnehmerähnlich beschäftigt.
4. Das Bundesarbeitsgericht beruft sich auf europäisches Recht. Das ZDF begrüßt die Rechtsklarheit und sagt, dass man den Auskunftsanspruch erfüllen werde.
5. Das Urteil wird Konsequenzen für andere Branchen haben.
6. Frau Meier war langjährige Reporterin des Magazins „Frontal“ und ist mit Journalistenpreisen ausgezeichnet.
7. Nach Auskunft des ZDF spielen bei der Vergütungsfindung Geschlecht, Alter und Religion keine Rolle, sondern Aufgabenprofil, Verantwortungsrahmen, Berufserfahrung und Betriebszugehörigkeit.
8. Frauen, die merken, dass sie schlechter bezahlt werden als Männer, müssen bisher beweisen, dass der Grund dafür ihr Geschlecht ist.
9. Ein Kollege von Birte Meier war nur sechs Monate länger beim ZDF und bekam trotzdem 700 Euro mehr im Monat.
10. Kann eine Frau beweisen, dass sie weniger verdient als ein Kollege, der die gleiche Arbeit tut wie sie, kommt es zur Beweislastumkehr. Dann muss der Arbeitgeber nachweisen, dass die Schlechterbezahlung nicht auf Grund des Geschlechts zustande kommt.
Bisher ist in Deutschland also das Recht auf Entgeltgleichheit offenbar nicht gegeben. Frauen müssen sich bis zum Bundesverfassungsgericht durchkämpfen (Verena Mayer, SZ 26.6.20).