Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Klimaklage der Deutschen Umwelthilfe gegen BMW und Mercedes zurückgrwiesen. Die Umweltschützer wollten den Autobauern untersagen lassen, nach 2030 noch Neuwagen mit Verbrenner zu verkaufen. Das ging auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021 zurück. Danach folgten Verbesserungen beim Klimaschutzgesetz. Der BGH entschied nun, dass nicht einzelne Firmen in die Pflicht genommen werden könnten, weil sie kein eigenes CO2-Budget hätten (SZ 24.3.26).