5475: Bundesverfassungsgericht stärkt das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen.

Vor dreizehn Jahren hatte eine Konfessionslose erfolgreich damit begonnen, sich auf eine Referentenstelle bei der Diakonie einzuklagen. Vor dem EuGH und dem Bundesarbeitsgericht. Das hat das  Bundesverfassungsgericht inzwischen gekippt. Zwar können sich anscheinend weder die katholische noch die evangelische Kirche heute erlauben, auf die Einstellung von Konfessionslosen oder einer anderen Glaubensgemeinschaft Angehörenden als Pfleger, Kindergartenmitarbeiter und Ärzte zu verzichten. Anders sieht es aber bei Seelsorgern und Mitarbeitern von Bildungswerken aus. Denn hier geht es um herausgehobene Positionen für die christliche Botschaft und die Glaubwürdigkeit. So sieht es das Bundesverfassungsgericht (Annette Zoch, SZ 24.10.25).

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