Für mögliche Impfschäden haften Ärzte nicht. Wie die Corona-Pandemie gezeigt hat. Das der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Der dritte Zivilsenat sieht die Haftung beim Staat. Ein Mann hatte gegen seine Ärztin geklagt, weil er nach einer Corona-Impfung eine Herzerkrankung bekam. Abgestellt wurde auf die hoheitliche Funktion des Staates in diesem Fall (SZ 10.10.25).