5390: Abtreibung ist wieder in der Diskussion.

Durch den Fall Frauke Brosius-Gersdorf ist das Thema Abtreibung wieder in die Diskussion geraten. Dabei schien doch bisher klar, dass bei aller Gültigkeit des Lebensschutzes eine Abtreibung dann erlaubt ist, wenn der Fötus eine Behinderung aufweist. Keine Frau darf gezwungen werden, ein behindertes Kind zur Welt zu bringen. Und niemand ist gezwungen abzutreiben (Ronen Steinke, SZ 23.7.25).

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