5152: RBB verliert im Fall Gelbhaar vor Gericht.

Das Landgericht Hamburg hat es dem RBB untersagt, weiter konkrete Vorwürfe gegen den Grünen-Politiker Stefan Gelbhaar zu erheben. Das verletze ihn in seinen Persönlichkeitsrechten. „Je schwerer der Vorwurf, desto stichhaltiger müssen die Verdachtsmomente sein.“ Gelbhaar war u.a. sexueller Belästigung von Frauen vorgeworfen worden. Er hatte seine Kandidatur für den Bundestag verloren. Eine der Anklägerinnen, die sogar eine eidesstaatliche Erklärung abgegeben hatte, existiert anscheinend gar nicht. Sieben Frauen halten ihre Anschuldigungen aufrecht. Das Gericht sieht gerade in einer Zeit kurz vor einer Wahl keine ausreichende Grundlage für die RBB-Berichterstattung. Gegen das Urteil will der RBB keine Beschwerde einlegen. RBB-Chefredakteur David Biesinger sagte: „Uns ist als RBB in der Recherche ein Fehler unterlaufen. Journalistische Standards sind nicht vollumfänglich eingehalten worden.“ (AVOS, SZ 23.1.25).

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