Die französische Staatsanwaltschaft hat gefordert, der Rechtsnationalen Marine Le Pen für fünf Jahre das passive Wahlrecht zu entziehen. Wegen der Scheinbeschäftigung von Mitarbeitern im Europaparlament. Le Pen könnte bei einer solchen Strafe zeitweise nicht mehr öffentliche Ämter wahrnehmen. Auch an der für 2027 geplanten französischen Präsidentschaftswahl könnte sie nicht teilnehmen (SZ 15.11.234).