Es ist der Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP gelungen, gemeinsam mit der CDU/CSU-Fraktion noch vor der nächsten Bundestagswahl eine stärkere Absicherung des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz zu finden.
Ausgezeichnet!
Damit soll die Unabhängigkeit und Funktionsfähigkeit des Gerichts entscheidend gestärkt werden. Feststehen die zwölfjährige Amtszeit der Richter, der Ausschluss einer Wiederwahl sowie die Altersgrenze von 68 Jahren. Die Bindungswirkung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts wird auf die Ebene der Verfassung gehoben. Deswegen bedarf es im Bundestag und Bundesreat der Zwei-Drittel-Mehrheit. Bei einer drohenden Blockade können die beiden Kammern gegenseitig füreinander einspringen (zwei Senate mit ja acht Mitgliedern). Ein einfaches Gesetz reicht nicht mehr. Das Gericht regelt seine inneren Angelegenheiten selbst. Der Vorschlag ist unter Mitwirkung des Bundesjustizministeriums zustande gekommen.
Die beteiligten Fraktionen sind ihrer staatspolitischen Verantwortung gerecht geworden. Die elementaren Reflexe der demokratischen Selbsterhaltung funktionieren. Extreme Kandidaten haben keine Chance mehr. Etwaig widerstrebende Positionen werden zur Balance gebracht. Die Zwei-Drittel-Regelung prägt die DNA des Gerichts und könnte noch stärker abgesichert werden (SZ 24.7.24; Wolfgang Janisch, SZ 24.7.24).