4846: Gerhard Schröder bekommt sein Büro nicht zurück.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass Altkanzler (1998-2005) Gerhard Schröder (SPD) (80) sein Büro im Bundestag (auf Staatskosten; 400000 Euro pro Jahr) nicht zurückbekommt. Das hatte vorher schon das Verwaltungsgericht Berlin festgestellt. Zuletzt (bis 2022) hatte Schröder in einem Gebäude des Bundestags sieben Räume und fünf Mitarbeiter. Der Haushaltsausschuss des Bundestags hatte beschlossen, das Büro aufzulösen, weil Schröder keine Verpflichtungen im Kontext seines früheren Postens wahrnahm (Erfüllung öffentlicher Aufgaben). Schröder war zur Verkündung des Urteils persönlich im Gericht erschienen. Er ist, was mit dem Urteil nichts zu tun hat, ein persönlicher Freund des russischen Kriegsverbrechers Wladimir Putin (SZ 7.6.24; Andreas Rabenstein, GT 7.6.24).

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